Hier in der Übersetzung
Erwin
Offener Brief an den Präsidenten des
Verwaltungsrates des Sonderfonds für die ehrenamtliche Tätigkeit
Dr. Luis Durnwalder
Im Aktionsplan für die Entwicklung der Informationsgesellschaft in Südtirol, welcher von der Landesregierung in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurde, wird die Wichtigkeit der Freien Software für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land folgendermassen beschrieben: "Free Software als wichtiges Förderungskriterium bei Innovationen im Wirtschaftsbereich
Der Einsatz von Free Software Lösungen soll durch die Erweiterung der Förderungskriterien im Bereich der Wirtschaft und durch Informationsveranstaltungen gefördert werden. Von besonderer Wichtigkeit ist die Herausarbeitung der Innovationskraft und des volkswirtschaftlichen Nutzens, die durch die Bevorzugung von Free Software Lösungen gegeben sind, wobei die öffentliche Hand vor allem die Kosten des Wechsels von proprietärer Software auf freie Software über Beiträge mittragen soll. Der verstärkte Einsatz von Freier Software in den Betrieben und in den Verwaltungen des Landes, die Entwicklung von informationstechnischen Lösungen durch IT-Unternehmen im Lande mit weitgehender oder ausschließlicher Verwendung von Freier Software könnte einen wichtigen Beitrag für die Innovation der Betriebe und für die Bereitstellung kostengünstiger IT-Produkte leisten. Die aktive Beteiligung der Landesverwaltung, des BIC, der Freien Universität und der IT-Unternehmen an der Entwicklung und an dem Ausbau von Freier Software könnte ebenfalls positive Auswirkungen auf die IT-Landschaft in Südtirol haben." (1) Ein konkretes Beispiel könnte durch die Freigabe des Quellcodes des Softwareprogrammes "Veras" zur Vereinsverwaltung unter der GPL-Lizenz gesetzt werden. Das Programm wurde aber vom Gremium, dem sie vorstehen, unter einer proprietären Lizenz verteilt, welche wesentliche Freiheiten für den Endbenutzer stark einschränkt, noch dazu als es sich um Vereine ohne Gewinnabsichten handelt: es ist nicht erlaubt, das Programm auszuführen für jedweden Zweck, Verbesserungen anzubringen, zu studieren wie das Programm funktioniert, es den eigenen Bedürfnissen anzupassen, Kopien des Programmes weiterzugeben, um auch anderen zu helfen, eigene Verbesserungen anderen weiterzugeben, sodaß alle davon profitieren könnten.
Aus diesem Grunde wenden sich die Unterzeichner dieses offenen Briefes, die sich allesamt für die Verbreitung freier und offener Software in der Provinz Bozen einsetzen, an Sie, damit Sie sich der Sache annehmen und sich dafür einsetzen, daß das Programm "Veras" unter die Bedingungen der Lizen GPL, Versione 02/01/91, gestellt wird. Wir möchten auch unsere volle Bereitschaft damit verbinden, unentgeltich die Vorteile und die positiven Auswirkungen, die durch freie und offene Software der lokalen Wirtschaft und der Gemeinschaft entstehen, zu erläutern.
Im Vertrauen auf Ihre Sensiblität bezüglich der guten Verwaltung des öffentlichen Gutes verbleiben wir mit herzlichen Grüssen
(1) http://www.provincia.bz.it/specials/esuedtirol/freesoftware_d.htm
(2) http://www.gnu.org/copyleft/gpl.html
EULA VERAS:
SOFTWARE-LIZENZVERTRAG FÜR ENDBENUTZER
WICHTIG: LESEN SIE DIESEN TEXT SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, HERUNTERLADEN ODER VERWENDEN
Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Lizenznehmer (juristische oder natürliche Person) und dem Verwaltungsrat des Sonderfonds für die ehrenamtliche Tätigkeit, im Folgenden "Lizenzgeber", zur Benutzung der Software: "Veras - Software für die Verwaltung von ehrenamtlichen Organisationen". Der Lizenzgeber ist rechtmäßiger Inhaber von "Veras - Software für die Verwaltung von ehrenamtlichen Organisationen", bzw. ist berechtigt, dieses Produkt zu vertreiben oder weiterzugeben. Dieser Vertrag berechtigt Sie, die Software laut Artikel 1 zu verwenden. Die Software kann gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen auf CD-ROM gespeichert sein, per elektronische Post an Sie versendet oder von Ihnen von Web-Seiten oder Servern des Lizenzgebers oder anderen Quellen heruntergeladen worden sein. Dieser Vertrag regelt die Rechte des Endbenutzers. Er stellt keinen Vertrag über den Verkauf der Software dar. Der Lizenzgeber ist zur Erteilung einer Lizenz für diese Software nur unter der Voraussetzung bereit, dass Sie alle Bedingungen des vorliegenden Lizenzvertrags akzeptieren.
Lesen Sie diesen Vertrag sorgfältig durch, bevor Sie die Software installieren, herunterladen oder verwenden. Wenn Sie während der Installation, des Herunterladens und/oder der Verwendung der Software die Option "Ich stimme zu" wählen, erklären Sie sich mit den Bedingungen des vorliegenden Vertrags einverstanden. Wenn Sie nicht mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden sind, müssen Sie sofort die Option "Ich stimme nicht zu" wählen und die Installation oder das Herunterladen abbrechen bzw. die Software und die mitgelieferte Dokumentation vernichten oder an den Lizenzgeber zurückgeben.
DURCH BENUTZUNG DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE, DASS SIE DIESEN VERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND EINVERSTANDEN SIND, SICH AN DIE DARIN GENANNTEN BEDINGUNGEN ZU HALTEN.
1 GEGENSTAND DES VERTRAGES
1. Im Rahmen des vorliegenden Vertrags wird der Begriff "Software" zusammenfassend für folgende Elemente verwendet:
a. das oben angegebene Software-Produkt;
b. den gesamten Inhalt der Diskette(n), CD-ROM(s), die elektronische Post und die zugehörigen angefügten Dateien oder andere Medien, die zusammen mit diesem Vertrag geliefert wird/werden, einschließlich der über CD-ROM, elektronische Post oder Web-Seite bezogenen Software in Objektcode-Form;
c. die digitalen Abbildungen, Bilder, Grafiken, Logos oder andere künstlerische Werke ("Bibliotheksdateien");
d. die zugehörigen schriftlichen Ausführungen und die anderen möglichen zugehörigen Dokumentationen ("Dokumentation");
e. die Erweiterungen, geänderten Versionen, Aktualisierungen, Zusätze und Kopien der Software (zusammenfassend "Aktualisierungen"), falls vorhanden, die der Lizenzgeber im Rahmen dieses Vertrags für Sie lizenziert.
2. Die Software wurde von Ihnen aufgrund Ihrer Erfordernisse ausgewählt bzw. zusammengestellt, wofür Sie in diesem Zusammenhang die ausschließliche Verantwortung übernehmen.
2 DAUER UND RÜCKTRITT
1. Dieser Vertrag tritt am Tag der Erstinstallation der Software in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
2. Sie können diesen Vertrag jederzeit beenden, indem Sie die Software, alle Sicherungskopien und das gesamte vom Lizenzgeber bereitgestellte zugehörige Material endgültig löschen und zerstören oder auf eigene Kosten zurückgeben.
3. Sie verlieren Ihre Rechte als Endbenutzer automatisch und mit sofortiger Wirkung ohne Benachrichtigung seitens des Lizenzgebers, wenn Sie Bestimmungen des vorliegenden Vertrags nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie die Software, alle Sicherungskopien und das zugehörige Material sofort löschen und zerstören oder auf eigene Kosten an den Lizenzgeber zurückgeben.
3 NUTZUNGSGEBÜHR
1. Für die Überlassung bzw. Nutzung dieser Software sind keine Gebühren vorgesehen.
4 NUTZUNG
1. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Endbenutzerrecht zum Installieren der Software, für die vertragliche Dauer und für den vertraglich vorgesehenen Zweck, auf der/den lokalen Festplatte(n) oder einem anderen permanenten Speichermedium Ihres/Ihrer Computer(s) (in beliebiger Anzahl) und zum Verwenden der Software auf jenem/jenen Computer oder Terminal(s), auf dem/denen sie ordnungsgemäß installiert wurde.
2. Es ist Ihnen untersagt, die überlassene Software oder Teile davon zu bearbeiten, zu verändern, anzupassen, zu vervielfältigen, zu kopieren oder an Dritte wie auch immer weiter zu geben, auf welchem Datenträger auch immer, ohne dass dies vom Lizenzgeber genehmigt wurde, abgesehen von den folgenden Ausnahmen:
a. Sie dürfen eine einzige Kopie der Software als Sicherungskopie auf einem magnetischen Datenträger oder einer CD-ROM anlegen. Diese Sicherungskopie darf jedoch auf keinem Computer installiert und verwendet werden. Alle anderen von der Software angefertigten Kopien stellen eine Verletzung des vorliegenden Vertrags dar.
b. Sie dürfen das Recht, die Software zu verwenden, nur in dem Maße ausüben, und die Software nur so ändern, übersetzen, vervielfältigen oder weitergeben, wie es ausdrücklich in vorliegendem Vertrag vorgesehen ist.
c. Sie dürfen die Software nicht weiterverkaufen, unterlizenzieren, vermieten, verpachten oder verleihen.
d. Sie dürfen die Software nicht rückentwickeln, -übersetzen und -kompilieren ("Reverse Engineering"), oder disassemblieren oder auf andere Art versuchen, den Quellkode der Software zu ermitteln (außer in dem Umfang, in dem diese Einschränkung nach geltendem Recht ausdrücklich unwirksam ist) oder die Software als Basis für Bearbeitungen verwenden.
e. Sofern in der Dokumentation nichts anderes angegeben ist, dürfen Sie keine der in der Software enthaltenen Bibliotheksdateien darstellen, ändern, vervielfältigen oder verteilen. In den Fällen, in denen die Dokumentation die Darstellung der Bibliotheksdateien erlaubt, dürfen Sie die Bibliotheksdateien nicht als selbstständige Elemente verteilen, d. h. die Bibliotheksdateien dürfen nicht den Primärwert des verteilten Produkts darstellen. Die Bibliotheksdateien dürfen nicht für die Erstellung von beleidigendem, diffamierendem, betrügerischem, unanständigem, obszönem oder pornografischem Material oder für andere illegale Zwecke verwendet werden. Sie dürfen die Bibliotheksdateien oder Bearbeitungen hiervon weder registrieren lassen noch Rechte dafür beanspruchen.
f. Sie verpflichten sich, die Software ausschließlich in einer Weise zu verwenden, die vereinbar mit dem geltenden Recht unter der Gerichtsbarkeit ist, unter der Sie die Software verwenden, einschließlich geltendem Urheberrecht und anderer geistiger Eigentumsrechte.
g. Falls Sie die Software unerlaubt nutzen, ist der Lizenzgeber auf jeden Fall von jeglicher Haftung auch gegenüber Dritten befreit und Sie sind verpflichtet ihn schad- und klaglos zu halten.
5 GEWÄHRLEISTUNG
1. Der Lizenzgeber übernimmt für die Software in der vorliegenden Form keine Haftung, weder ausdrücklich noch stillschweigend, soweit es das geltende Gesetz erlaubt.
2. Es gibt keine Garantien seitens des Lizenzgebers oder Dritter dafür, dass die Software-Funktionen den Anforderungen des Benutzers entsprechen oder fehlerfrei laufen. Sie allein übernehmen die Verantwortung und das Risiko, die Software Ihren Zwecken entsprechend auszuwählen, zu installieren, zu nutzen ebenso wie für sämtliche daraus resultierende Ergebnisse.
3. Für eine unsachgemäße Nutzung und/oder unkorrekte Anwendung des Programms und/oder das fehlerhafte Funktionieren des Betriebssystems übernimmt der Lizenzgeber keine Haftung.
4. Der Lizenzgeber wird auch von jeglicher Haftung für Schäden, auch Dritter, welche durch den Ausfall der Software verursacht werden, befreit.
5. In Abweichung zu Art. 1578 u. ff. ZGB wird der Lizenzgeber auch von der Haftung für Schäden, die auf vorhandene oder nachträglich aufgetretene Fehler oder Mängel zurückzuführen sind, befreit.
6. Der Lizenzgeber haftet weiters in keinem Fall für direkte oder indirekte Schäden des Lizenznehmers oder Dritter, welche mit der Anwendung oder mit der mangelnden Anwendung des Programms zusammenhängen.
7. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen technische Unterstützung zu gewähren, wenn dies nicht in einer eigenen schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber festgehalten wird.
6 EIGENTUM
1. Die Software und alle Rechte hieran, einschließlich der entsprechenden Eigentumsrechte, gehören ohne Einschränkungen dem Lizenzgeber und/oder seinen Lizenzgebern und Tochtergesellschaften
2. Falls der Lizenznehmer dem Lizenzgeber Teile von Software, Bilder, Grafiken oder andere Materialien zur Verfügung stellt, die zur Anwendung des Programms erforderlich sind, tritt der Lizenznehmer mit der Aushändigung derselben automatisch und unentgeltlich sämtliche Rechte daran an den Lizenzgeber ab.
3. Der Lizenznehmer darf daher die überlassene Software nicht an Dritte verleihen, weitergeben und/oder weiterveräußern bzw. zur Nutzung überlassen, weder unentgeltlich noch gegen Bezahlung.
4. Struktur, Organisation und Code der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen des Lizenzgebers und/oder seinen Lizenzgebern und Tochtergesellschaften. Abgesehen von der in Artikel 4 (Nutzung) genannten Ausnahme dürfen Sie die Software nicht kopieren. In allen von Ihnen angefertigten, im Rahmen dieses Vertrags genehmigten Kopien müssen dieselben ursprünglichen Urheberrechtsvermerke und Eigentumshinweise enthalten sein, wie sie auch in der Software enthalten sind.
7 AKTUALISIERUNGEN
1. Falls es sich bei der Software um die Aktualisierung einer älteren Software-Version handelt, müssen Sie für die ältere Version gültige Endbenutzerrechte besitzen, damit Sie die Aktualisierung verwenden dürfen.
2. Die Überlassung anderer Anpassungen oder Änderungen sowie Weiterentwicklungen der Software müssen separat vereinbart werden.
8 RÜCKGABE
1. Nach Beendigung dieses Vertrages müssen Sie in jedem Fall die Software, alle Sicherungskopien und das zugehörige Material sofort löschen.
2. Nach dem Löschen müssen Sie die Software, alle Sicherungskopien und das zugehörige Material entweder zerstören oder auf eigene Kosten an den Lizenzgeber zurückgeben.
9 GEHEIMHALTUNG
1. Sie verpflichten sich, den Inhalt der Software, sowie alle anderen Daten und Informationen, die Sie in diesem Zusammenhang vom Lizenzgeber erhalten, geheim zu halten und auf keinen Fall Dritten wie auch immer zugänglich zu machen.
10 VERSCHIEDENES
1. Alle Mitteilungen aus diesem Vertrag und Rücksendungen von Software und Dokumentation müssen an die folgende Adresse erfolgen:
Verwaltungsrat des Sonderfonds für die ehrenamtliche Tätigkeit
Crispistraße 3, Landhaus 1
I-39100 Bozen (BZ) - ITALIEN
2. Der vorliegende Vertrag stellt hinsichtlich der Software den gesamten Vertrag zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber dar. Er setzt alle früheren Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Endbenutzer-Verträge, Mitteilungen oder Werbungen im Hinblick auf diese Software außer Kraft.
3. Wird ein Teil dieses Vertrags für unwirksam, nichtig und nicht durchsetzbar erklärt, hat dies keine Auswirkung auf die Gültigkeit des restlichen Vertrags. Dieser Vertrag kann nur schriftlich von einer vom Lizenzgeber bevollmächtigten Person geändert werden.
4. Auf den vorliegenden Vertrag und seinen Wirkungen ist italienisches Recht anzuwenden. Ausschließlicher Gerichtsstandort ist Bozen.
5. Für alles, was in diesem Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, kommen die Bestimmungen des ZGB und das Gesetz Nr. 518/1992 zur Anwendung, soweit anwendbar.