Antwort: Re: [Lugbz-list] Disclaimer für unsere Seite

Ich kenne die Rechtslage in Italien nicht genau, aber ich glaube mich zu
erinnern, dass Webseitenbetreiber nicht nur in den USA für die Inhalte
verantwortlich sind, sondern auch hierzulande. Jemand der darüber aber
genauer bescheid wissen müsste ist Marco Boni oder einer seiner Kollegen
von der Firma Itec-Consulteam (0471/401869).

Grundsätzlich dürfte es kein Problem sein etwas inhaltlich auf einer
Webseite darzustellen, so lange es nicht pornografische Inhalte verbreitet
und/oder Gewalttätigkeit propagiert. Für Programmcode sollte in den meisten
Fällen ein ausreichend auffälliger Hinweis auf den Gebrauch auf eigene
Gefahr bzw. bei heiklerem Quellcode der ausschließliche Gebrauch für
Leerzwecke genügen. Ich denke wenn es sich um einen Link handelt, wäre es
wohl besser wenn dieser am Anfang und mit einem klaren Hinweis angebracht
wird, bzw. sogar vor Erreichen der Seite bzw. des Dokuments angezeigt wird,
wo der Benutzer bestätigen muß dass er sich im Klaren über die Handhabung
der nun folgenden Informationen ist...

- alles hier gesagte spiegelt nur Erfahrungen und eigene Meinungen wieder
welche in keinem Zusammenhang mit der aktuellen Gesetzslage stehen müssen -

:o)

Wie gesagt ich würde mal konkret bei jemand nachfragen der mit der Sache
vertrauter ist...

Grüße,

Günther

Günther Mair
Internet Engineer

ENERGIS Italia GmbH
Pfarrhofstrasse 60/A
I-39100 Bozen (BZ)
Tel.: +39 0471 254000
Fax: +39 0471 251617
Email: guenther.mair(a)energis.it
Web: http://www.energis.it

                    Patrick Ohnewein
                    <patrick.ohnewein@ An: lugbz-list(a)lugbz.org
                    lugbz.org> Kopie:
                    Gesendet von: Thema: Re: [Lugbz-list] Disclaimer für unsere Seite
                    lugbz-list-admin(a)l
                    ugbz.org
                                                                                                                                     
                    27.03.2003 13:01
                    Bitte antworten an
                    lugbz-list
                                                                                                                                     
Wir haben Dokumente auf unserer Seite, welche den fortgeschrittenen
Umgang mit einem Rechner beschreiben. Nun wollte ich nicht auf jede
dieser Seiten einen Satz anbringen, der den Benutzer warnt, dass der
Author des Dokuments keine Verantwortung, für die Korrektheit des
beschriebenen Vorgangs, übernimmt. Also: "Nachmachen auf eigene Gefahr!"

Weiters wird auch immer der Satz wegen den Marken benötigt, denn irgend
einen Markennamen könnte immer enthalten sein.

Also kam ich auf die Idee das alles in einem einzelnen Dokument zu
verpacken und einfach einen Link als Disclaimer anzubringen.

Um auch das Anbringen dieses Links wegzuoptimieren, habe ich den Link in
den Footer der Seite getan.

Nun meine Fragen an euch:

1) Kann sich der Author und der Seitenbetreiber solcher Web-Seiten
(Dokumente) gegen das Nachmachen von beschriebenen Vorgängen absichern?
Oder braucht er das vielleicht gar nicht?

2) Ist meine Idee der allgemeinen Absicherung ein großer Blödsinn?

3) Reicht es aus, wenn sich der Link im Footer der Seite befindet oder
müsste er im Dokument eingebaut werden. Oder muss sogar im Dokument der
Text des Disclaimers aufscheinen?

Happy law-hacking! (find ich cool!)
Patrick

Ich kenne die Rechtslage in Italien nicht genau, aber ich glaube mich zu
erinnern, dass Webseitenbetreiber nicht nur in den USA für die Inhalte
verantwortlich sind, sondern auch hierzulande.

Ich glaube, Patrick geht es um einen Haftungsausschluß (siehe unten). Zunächst
zum Content:

Der Content Provider (in diesem Fall LugBz) ist auch in Italien für den
Inhalt der Seiten verantwortlich - ich sehe z. Zt. genau diesen Themenbereich
für meine Firma durch. In erster Linie haftet der content provider für *alles*
auf seiner Seite: Copyright Text, Bilder, Fotos usw. Ich zitiere:

"Diverso è il caso del content provider, soggetto che non solo mette a disposizione
dei clienti lo spazio sul server [A.d.A: Das wäre der *service provider*],
ma che assume anche una funzione che latentemente può essere avvicinata
alla figura dell'editore. In questo caso il provider contribuise infatti
alla realizzazione del sito internet ed alla pubblicazione di informazioni,
testi, immagini, non limitandosi alla sola trasmissione di dati. Qualora
il content provider abbia collaborato alla pubblicazione di opere protette
dal diritto d'autore, esso è certamente responsabile di tale violazione".

Für Programmcode sollte in den meisten
Fällen ein ausreichend auffälliger Hinweis auf den Gebrauch auf eigene
Gefahr bzw. bei heiklerem Quellcode der ausschließliche Gebrauch für
Leerzwecke genügen. Ich denke wenn es sich um einen Link handelt, wäre

es

wohl besser wenn dieser am Anfang und mit einem klaren Hinweis angebracht
wird, bzw. sogar vor Erreichen der Seite bzw. des Dokuments angezeigt wird,
wo der Benutzer bestätigen muß dass er sich im Klaren über die Handhabung
der nun folgenden Informationen ist...

Das ist ein guter Vorschlag, der übrigens gängig ist. Sollte man so machen,
denn dann kann man im "Fall" beweisen, daß ein Download der Anweisung oder
eines Programms *ohne* den Haftungsausschluß zu lesen, nicht möglich ist.
Damit ist man z. Zt. ausreichend abgesichert.

cu
Pasquale